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BVerwG, 21.06.1999 - 1 B 43.99 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch das Berufungsgericht - Erlass einer unzulässigen "Überraschungsentscheidung" durch das Gericht - Voraussetzung des Entfallens der Kostenersatzpflicht in Fällen einer Anscheinsgefahr
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1999 - 12 A 12680/98
- BVerwG, 21.06.1999 - 1 B 43.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1999 - 1 B 43.99
Als solche stellt sich eine Entscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.; BVerfGE 84, 188 ). - BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1999 - 1 B 43.99
Als solche stellt sich eine Entscheidung dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 m.w.N.; BVerfGE 84, 188 ).